Wichtige Änderungen durch neue Gesetze: Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen

Johannes Landerer
June 10, 2024

Einführung neuer Gesetze

Mit der Einführung des neuen "Digitale-Dienste-Gesetzes" (DDG) und des "Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes" (TDDDG) durch den Bundestag und dessen Bestätigung durch den Bundesrat am 26. April 2024 stehen wesentliche Änderungen im deutschen Rechtsrahmen bevor. Diese Anpassungen sind eine direkte Antwort auf die europäische "Digital Service Act"-Verordnung (2022/2065). Die Gesetzgebung wird in Kürze vom Bundespräsidenten unterzeichnet und soll bald im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Auswirkungen auf Webseitenanbieter

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anbieterkennzeichnung im Impressum von Webseiten. Bisher war dies in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Mit dem neuen DDG wird diese Pflicht auf § 5 DDG übertragen. Betreiber von Webseiten sollten daher prüfen, ob ihr Impressum einen Verweis auf das TMG enthält.

Überprüfung und Anpassung Ihrer Webseite

Folgen Sie diesen Schritten, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite konform ist:

Webseite öffnen:

  1. Besuchen Sie das Impressum Ihrer Webseite.
  2. Begriff durchsuchen: Suchen Sie nach dem Begriff "Telemediengesetz" oder der Abkürzung "TMG".
  3. Änderungen vornehmen: Entfernen Sie jeglichen Hinweis auf das TMG. Es ist nicht erforderlich, auf das neue DDG im Impressum hinzuweisen. Ihr Impressum muss lediglich als solches bezeichnet sein und klar erkennen lassen, wer für die Inhalte verantwortlich ist.

Anpassungen beim Datenschutz und bei der Nutzung von Cookies

Die Neubenennung der "Telemediendienste" in "digitale Dienste" erfordert auch Anpassungen beim Datenschutz. Das "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" (TTDSG) wird durch das "Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz" (TDDDG) ersetzt. Dies betrifft insbesondere das Fernmeldegeheimnis und Cookie-Einwilligungen auf Webseiten.

Das Fernmeldegeheimnis, welches die Vertraulichkeit von Nachrichten schützt, wird nun in § 7 TDDDG geregelt. Es ist jedoch noch unklar, ob das neue Gesetz in Cookie-Einwilligungen ausdrücklich genannt werden muss.

Unsicherheiten und Unterstützung

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Änderungen Sie am Impressum und den Datenschutzhinweisen Ihrer Webseite vornehmen müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir überprüfen Ihre Texte und unterstützen Sie bei der Anpassung, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite konform ist.

Hintergrund zur Gesetzesänderung

Am 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt, um das nationale Recht an den Digital Services Act (DSA) der EU anzupassen. Der DSA, der am 16. November 2022 in Kraft trat und seit dem 17. Februar 2024 vollumfänglich zu befolgen ist, zielt darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Vermittlungsdienste zu fördern und ein vertrauenswürdiges sowie sicheres Online-Umfeld zu schaffen.

Die Impressumspflicht, bisher in § 5 TMG geregelt, ergibt sich nun aus § 5 DDG. Webseitenbetreiber sollten daher den Verweis im Impressum entsprechend anpassen.

Auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Diese redaktionelle Änderung hat keine inhaltlichen Auswirkungen, dennoch sollten Webseitenbetreiber in ihrer Datenschutzerklärung und im Cookie-Banner den Verweis auf TTDSG entsprechend anpassen.

Fazit

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen kommen wichtige Änderungen auf Webseitenbetreiber zu. Durch rechtzeitige Anpassungen im Impressum und den Datenschutzhinweisen können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite konform bleibt und potenziellen rechtlichen Problemen vorbeugt. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Bildnachweis

Foto von Markus Spiske auf Unsplash

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