Mobiles Arbeiten im Ausland: DSGVO-Checkliste für den Zugriff auf personenbezogene Daten Wie Unternehmen Mobiles Arbeiten rechtskonform und datensicher gestalten
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Mobiles Arbeiten im Ausland – flexibel, aber nicht ohne Risiko
Ob unter Palmen oder in der Metropole: Immer mehr Mitarbeitende nutzen die Möglichkeit, zeitweise vom Ausland aus zu arbeiten. Für Unternehmen bietet das neue Chancen – gleichzeitig entsteht eine datenschutzrechtliche Herausforderung. Denn sobald personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet werden, greifen die strengen Vorgaben der DSGVO.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen, technische Maßnahmen und zeigt mit einer praktischen Checkliste, wie mobiles Arbeiten im Ausland sicher und rechtskonform gelingt.
- Wann liegt ein internationaler Datentransfer vor?
Schon der bloße Zugriff auf deutsche Server vom Ausland aus kann als Datenübermittlung in ein Drittland gewertet werden – auch wenn keine Daten lokal gespeichert werden. Entscheidend ist die Möglichkeit zur Verarbeitung im Ausland.
Daher muss der Zugriff aus Ländern außerhalb des EWR auf eine gültige Rechtsgrundlage gestützt werden.
- Rechtsgrundlagen nach der DSGVO
- Angemessenheitsbeschluss:
Länder wie die Schweiz oder Japan verfügen über ein von der EU anerkanntes Datenschutzniveau. Ein Datentransfer ist hier relativ unkompliziert. - Standardvertragsklauseln (SCC):
Für andere Länder müssen Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden. Diese sind regelmäßig zu aktualisieren und ggf. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu ergänzen. - Einwilligung:
Eine informierte Einwilligung ist nur in Ausnahmefällen praktikabel. Sie kann jederzeit widerrufen werden – das erschwert die Verlässlichkeit im Arbeitsalltag.
- Angemessenheitsbeschluss:
- Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- VPN-Verbindungen:
Ein verschlüsselter VPN-Zugang ist Pflicht – öffentliches WLAN stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar. - Mehr-Faktor-Authentifizierung:
Ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor erhöht den Schutz beim Login und reduziert das Risiko von Datenverlust erheblich. - Datenminimierung:
Lokal gespeicherte personenbezogene Daten sind zu vermeiden. Zugriff sollte idealerweise nur auf geschützte Systeme erfolgen. - Interne Richtlinien:
Definieren Sie klare Vorgaben zum Remote-Zugriff: Geräteeinsatz, Updates, Verschlüsselung und private Nutzung sollten eindeutig geregelt sein.
- VPN-Verbindungen:
- Transfer Impact Assessment (TIA)
Seit dem Urteil „Schrems II“ ist bei Datenübermittlungen in Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss eine Risikoabschätzung Pflicht.
Zentrale Fragen:- Besteht Zugriff durch ausländische Behörden?
- Gibt es gesetzliche Schutzlücken im Zielland?
- Welche technischen Gegenmaßnahmen (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) sind möglich?
- Ein dokumentiertes TIA ist Voraussetzung für DSGVO-konformes Arbeiten aus Drittstaaten.
- Umsetzung in der Praxis – unsere Tipps
- Prüfen Sie vorab das Datenschutzniveau des Landes.
- Benennen Sie Verantwortliche für die Freigabe von Remote-Arbeit im Ausland.
- Schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig in IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Führen Sie ein Protokoll über Zugriffe aus dem Ausland.
- Sichern Sie Hardware durch Verschlüsselung und starke Passwörter.
- Fazit: Flexibilität braucht klare Regeln
Mobiles Arbeiten im Ausland ist längst Realität – aber ohne DSGVO-konforme Absicherung drohen Bußgelder und Reputationsschäden. Wer gesetzliche Grundlagen prüft, technische Sicherheitsvorkehrungen trifft und interne Prozesse dokumentiert, ermöglicht sicheres Arbeiten über Landesgrenzen hinweg.
Beratung und Umsetzung mit Complimate
Complimate unterstützt Unternehmen bei der datenschutzkonformen Umsetzung von Remote Work im Ausland.
Unsere Leistungen:
- Prüfung rechtlicher Grundlagen und Angemessenheitsbeschlüsse
- Erstellung von Transfer Impact Assessments
- Technische Absicherung von Endgeräten und Netzwerken
- Schulungen für Mitarbeitende
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