Datenschutz im Fokus: Die Rolle des Betriebsrats und die Bedeutung der DSGVO

Andreas Gutsell
May 2, 2024

In der heutigen digitalen Ära ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eine zentrale Säule des europäischen Datenschutzrechts, spielt eine entscheidende Rolle in der Harmonisierung der Datenschutzstandards über die Grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinaus. Doch wie verhält es sich mit der Position des Betriebsrats in Deutschland, insbesondere im Licht des nationalen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), im Kontext der DSGVO?

DSGVO vs. BetrVG: Ein klarer Vorrang

Die DSGVO, als übergeordnetes europäisches Recht, hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich des deutschen BetrVG. Dieses Prinzip wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bekräftigt und bestätigt die Absicht der DSGVO, eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in der gesamten EU sicherzustellen. Selbst wenn das BetrVG datenschutzrechtliche Bestimmungen enthalten würde, müssten diese den strengeren Vorgaben der DSGVO weichen.

Der Betriebsrat im Datenschutz

Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle beim Datenschutz innerhalb von Unternehmen und öffentlichen Stellen. Seine Beteiligung ist besonders relevant in Bereichen wie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Videoüberwachung, dem Einsatz von Softwarelösungen und der Umsetzung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen am Arbeitsplatz. In all diesen Fällen sind datenschutzrechtliche Überlegungen unerlässlich.

Eine effektive Umsetzung des Datenschutzes erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und den Datenschutzbeauftragten. Diese Partnerschaft ermöglicht es, Datenschutzbelange im Einklang mit rechtlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeitenden zu adressieren. Gemeinsam können sie ein hohes Datenschutzniveau erreichen und die Rechte der betroffenen Personen wirksam schützen.

Gesetzliche Grundlagen und Neuerungen

Gemäß dem BetrVG hat der Betriebsrat spezifische Aufgaben im Bereich des Datenschutzes. Dazu gehört die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 und der Einführung des § 79a BetrVG wurde die Rolle des Betriebsrats im Kontext des Datenschutzes weiter geklärt. Dieser Abschnitt bestimmt, dass der Betriebsrat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die DSGVO zu beachten hat, was seine Position als Teil des Arbeitgebers unterstreicht und ihn direkt an die DSGVO bindet.

Partnerschaft statt Opposition

Die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten ist von essenzieller Bedeutung. Sie sind keine Gegner, sondern Verbündete mit dem gemeinsamen Ziel, den Datenschutz im Unternehmen zu stärken. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen können beide Parteien dazu beitragen, die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu wahren und ein umfassendes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

Fazit

Die DSGVO setzt die Messlatte für den Datenschutz in der EU und hat direkte Auswirkungen auf die Rolle des Betriebsrats in deutschen Unternehmen. Die klare Priorisierung der DSGVO vor dem BetrVG unterstreicht die Wichtigkeit einer einheitlichen Datenschutzpraxis. Die enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten ist entscheidend, um die Datenschutzanforderungen effektiv zu erfüllen und die Rechte der Mitarbeitenden zu schützen. Dadurch wird nicht nur die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt, sondern auch ein Kulturwandel hin zu mehr Datenschutzbewusstsein in der Arbeitswelt gefördert.

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